Kurzbericht und Einschätzung zum 3. Kammertermin von Ilona Kolberg gegen die „krankheitsbedingte“ Kündigung durch Continental Automotive GmbH in Dortmund:

 

 

Am 19.10. um 11 Uhr hatte der Solidaritätskreis Conti- Kolleginnen und Kollegen zu einer Solidaritätskundgebung aufgerufen. 15 Unterstützer waren gekommen. Helga Dolezyk-Hechler verlas Solidaritätsschreiben von einem Ersatzbetriebsrat aus Essen, von der Betriebsgruppe der MLPD bei Conti in Hannover und von einem ehemaligen Conti- Kollegen aus Clairoix in Frankreich. Gleichzeitig wurden auch ca. 100 Solidaritätsunterschriften übergeben, die kürzlich beim Frauenpolitischen Ratschlag und bei der Montagsdemo in Duisburg gesammelt wurden. Verschiedene Kollegen, IG Metall- Mitglieder und Anhänger des Solidaritätskreises waren gekommen und bekundeten ihre Solidarität.

 

So Gerd Pfisterer, Betriebsratsvorsitzender bei Hoesch- Spundwand und Profile (HSP). Er betonte, dass die Kündigungsschutzgesetze und das Arbeitsrecht immer weiter zu Gunsten der Kapitalisten aufgeweicht wurden. Insbesondere durch die gesetzliche Regelung zur Förderung der Leiharbeit durch die Hartz- Gesetze seien heute immer mehr Menschen in ungeschützten Arbeitsverhältnissen. Ein kranker Leiharbeiter kann einfach abgemeldet werden. Dies nutzen die Kapitalisten, wie Conti gnadenlos aus. Deshalb sei es wichtig die vorhandenen Kündigungsschutzgesetze zu nutzen, aber auch weiter auszubauen. Es sei sehr wichtig, dass Kolleginnen und Kollegen es sich nicht einfach gefallen lassen, wenn sie gekündigt werden. Er wünschte deshalb Ilona auch vollen Erfolg bei der Verhandlung.

 

Die Verhandlung am Arbeitsgericht dauerte ca.1 ¼  Stunden. Der Richter betonte, dass für die Untersuchung der „Rechtmäßigkeit“ der Kündigung, entscheidend ist, ob am Tag der Kündigung von den Ärzten keine negative Prognose zur Wiederherstellung der Gesundheit für Ilona Kolberg gestellt worden ist. Die Gutachterin stütze sich dabei auf die Entlassungsuntersuchung der Reha- Klinik. Dort wurde beschieden, dass Ilona Kolberg auf gutem Weg zur Genesung sei.

 

Die Gutachterin konnte sich nicht erklären, wieso ein Rentenantrag von Ilona Kolberg, den sie auf Druck der Arbeitsagentur stellte (ansonsten würden das Arbeitslosengeld gekürzt bzw. gestrichen), ohne weitere ärztliche Gutachten, bewilligt wurde. Dies sei ein Vorgang, den sie so noch nie erlebt habe.

Die auf ein Jahr bewilligte Rente nahm wiederum die Continental Geschäftsführung zum Anlass, das Angebot zur Weiterbeschäftigung während des Prozesses ab 1.12.2009 zurück zu ziehen. Auch wurde Ilona die für ein Jahr bewilligte Rente im bisherigen Prozess negativ ausgelegt.

Einen weiteren Versuch des Richters, eine „gütliche Einigung“ hinzubekommen, war erfolglos. Conti war nicht bereit, die Kündigung zurückzuziehen und Ilona Kolberg war nicht bereit, sich ihren Arbeitsplatz durch eine minimale Abfindung abkaufen zu lassen.

 

Für den Solidaritätskreis stellen sich angesichts einer solchen bürgerlichen Rechtssprechung viele Fragen:

 

Der Richter deutete zum Ende der Verhandlung an, dass die Verhandlung ein weiteres Mal vertagt werde, um weitere Gutachten zur gesundheitlichen Prognose zum Zeitpunkt der Kündigung einzuholen. Einen Antrag vom Rechtanwalt Brasse von Continental einen neuen Gutachter zu bestellen, nahm der Richter auf, äußerte sich aber hierzu weiter nicht. Das abschließende Ergebnis der Verhandlung ist uns bis dato nicht bekannt.

 

Für den Solidaritätskreis heißt das, dass der Kampf um die Wiedereinstellung von Ilona Kolberg weitergeführt werden wird !