Kurzbericht und Einschätzung zum 3. Kammertermin von Ilona Kolberg gegen die „krankheitsbedingte“ Kündigung durch Continental Automotive GmbH in Dortmund:
Am 19.10. um 11 Uhr hatte
der Solidaritätskreis Conti- Kolleginnen und Kollegen zu einer
Solidaritätskundgebung aufgerufen. 15 Unterstützer waren gekommen. Helga Dolezyk-Hechler
verlas Solidaritätsschreiben von einem Ersatzbetriebsrat aus Essen, von der
Betriebsgruppe der MLPD bei Conti in Hannover und von einem ehemaligen Conti-
Kollegen aus Clairoix in Frankreich. Gleichzeitig wurden auch ca. 100
Solidaritätsunterschriften übergeben, die kürzlich beim Frauenpolitischen
Ratschlag und bei der Montagsdemo in Duisburg gesammelt wurden. Verschiedene
Kollegen, IG Metall- Mitglieder und Anhänger des Solidaritätskreises waren
gekommen und bekundeten ihre Solidarität.
So Gerd Pfisterer,
Betriebsratsvorsitzender bei Hoesch- Spundwand und Profile (HSP). Er betonte,
dass die Kündigungsschutzgesetze und das Arbeitsrecht immer weiter zu Gunsten
der Kapitalisten aufgeweicht wurden. Insbesondere durch die gesetzliche
Regelung zur Förderung der Leiharbeit durch die Hartz- Gesetze seien heute
immer mehr Menschen in ungeschützten Arbeitsverhältnissen. Ein kranker
Leiharbeiter kann einfach abgemeldet werden. Dies nutzen die Kapitalisten, wie
Conti gnadenlos aus. Deshalb sei es wichtig die vorhandenen
Kündigungsschutzgesetze zu nutzen, aber auch weiter auszubauen. Es sei sehr
wichtig, dass Kolleginnen und Kollegen es sich nicht einfach gefallen lassen,
wenn sie gekündigt werden. Er wünschte deshalb Ilona auch vollen Erfolg bei der
Verhandlung.
Die Verhandlung am
Arbeitsgericht dauerte ca.1 ¼ Stunden.
Der Richter betonte, dass für die Untersuchung der „Rechtmäßigkeit“ der
Kündigung, entscheidend ist, ob am Tag der Kündigung von den Ärzten keine
negative Prognose zur Wiederherstellung der Gesundheit für Ilona
Kolberg gestellt worden ist. Die Gutachterin stütze sich dabei auf die
Entlassungsuntersuchung der Reha- Klinik. Dort wurde beschieden, dass Ilona
Kolberg auf gutem Weg zur Genesung sei.
Die Gutachterin konnte sich
nicht erklären, wieso ein Rentenantrag von Ilona Kolberg, den sie auf Druck
der Arbeitsagentur stellte (ansonsten würden das Arbeitslosengeld gekürzt bzw.
gestrichen), ohne weitere ärztliche Gutachten, bewilligt wurde. Dies sei
ein Vorgang, den sie so noch nie erlebt habe.
Die auf ein Jahr bewilligte
Rente nahm wiederum die Continental Geschäftsführung zum Anlass, das Angebot
zur Weiterbeschäftigung während des Prozesses ab 1.12.2009 zurück zu ziehen.
Auch wurde Ilona die für ein Jahr bewilligte Rente im bisherigen Prozess
negativ ausgelegt.
Einen weiteren Versuch des
Richters, eine „gütliche Einigung“ hinzubekommen, war erfolglos. Conti war
nicht bereit, die Kündigung zurückzuziehen und Ilona Kolberg war nicht bereit,
sich ihren Arbeitsplatz durch eine minimale Abfindung abkaufen zu lassen.
Für den Solidaritätskreis
stellen sich angesichts einer solchen bürgerlichen Rechtssprechung viele
Fragen:
Der Richter deutete zum Ende
der Verhandlung an, dass die Verhandlung ein weiteres Mal vertagt werde, um
weitere Gutachten zur gesundheitlichen Prognose zum Zeitpunkt der Kündigung
einzuholen. Einen Antrag vom Rechtanwalt Brasse von Continental einen neuen
Gutachter zu bestellen, nahm der Richter auf, äußerte sich aber hierzu weiter
nicht. Das abschließende Ergebnis der Verhandlung ist uns bis dato nicht
bekannt.
Für den Solidaritätskreis heißt das, dass der Kampf um die Wiedereinstellung von Ilona Kolberg weitergeführt werden wird !