Bericht der Solidaritätsdelegation:

 

Internationale Solidarität gegen die Kriminalisierung der Arbeiterkämpfe !

 

Um vier Uhr morgens hat sich unsere kleine Delegation von Conti-VDO-Kollegen und vom Solidaritätskreis aus Dortmund auf den Weg gemacht. Trotz schlechter Witterung sind wir fast Punkt 11 Uhr in Amiens eingetroffen. Wir hatten ein zweisprachiges Schild dabei „Nein - zur Kriminalisierung sozialer Kämpfe!“ auf der Rückseite „Proletarier aller Länder – vereinigt Euch!“. Auf dem Schild gaben wir uns auch als Conti-VDO-Kollegen aus Dortmund bzw. als Solidaritätskreis zu erkennen. Von vielen Kollegen wurden wir als Delegation aus Deutschland freudig begrüßt. Die Erklärung des Solidaritätskreises hatten wir kopiert. Auf der Rückseite die Solidaritätserklärung des Automobilarbeiterratschlags! Sie wurden von vielen Kollegen mit großer Anerkennung entgegengenommen.

 

Auf dem Bahnhofsvorplatz hatten sich über 1500 Menschen versammelt. Viele Conti- Kollegen waren gekommen in ihren „Kampfanzügen“. Viele gewerkschaftliche Delegationen der CGT von Renault, Goodyear usw. waren auch da. Unterstützt wurde die Demonstration auch von vielen linken Parteien. Wir gingen dann in einer kurzen, lautstarken Demonstration zum Gerichtsgebäude in Amiens.

 

Viele trugen Transparente und Schilder, die die Befreiung der 6 Conti- Kollegen fordern. Die 6 Kollegen wurden von einem Gericht zu 2 – 5 monatigen Haftstrafen auf Bewährung verurteilt, weil sie angeblich einen „hohen Sachschaden“ in einer Unterpräfektur in Compèigne angerichtet haben sollen. Gegen diese Verurteilung haben sie beim Berufungsgericht in Amiens Berufung eingelegt.

 

Am Sammelpunkt der Demonstration

Vor dem Gerichtsgebäude fand eine Kundgebung statt, bei der auch der Streikführer des Conti- Streiks - Xavier Mathieu von der CGT - zu Wort kam. In einem Aufruf des Streikkomitees wird auf die grundlegende Bedeutung der Auseinandersetzung verwiesen:

Die strafrechtlichen und finanziellen Verurteilungen der 6 Angestellten sind ein Racheakt am siegreichen Kampf der 1120 Arbeiter bei Continental Clairoix und eine Verurteilung, die sich an die Gesamtheit der Werktätigen im Land richtet und die ein Klima der Angst verbreiten soll gegen alle, die die Willkür von Unternehmern und Regierung ablehnen.

Um diese Verurteilungen auszusprechen, hat das Gericht auf Verlangen des Staatsanwalts, also staatlicher Autoritäten, in völliger Illegalität, ein Gesetz faktisch wieder in Kraft gesetzt, das seit 28 Jahren aufgehoben war – wegen seines „freiheitsfeindlichen Charakters“, wie es damals der Justizminister Robert Badinter charakterisierte. Die demokratischen Freiheiten sind durch die Wiedereinführung dieses „Anti-Zerstörer“- Gesetzes betroffen. Es erlaubt, Personen zu verurteilen, ohne dass man ihnen genaue Taten vorwerfen kann, im Namen einer vorgeblichen kollektiven Verantwortung, die sich aus ihrer bloßen Anwesenheit bei einer Kundgebung herleitet. Das ist eine schwere Bedrohung der demokratischen Freiheiten.“

Obwohl wir die einzige deutsche Solidaritätsdelegation waren, wurden wir von der Demonstrationsleitung vor dem Prozess nicht ans Mikrophon gelassen, um unsere Solidaritätsadresse zu verlesen. Conti- Kollegen aus Frankreich sorgten dafür, dass diese dennoch verlesen wurde. Während dem Prozess schalteten sie einfach die Mikrophonanlage an und verlasen unsere Solidaritätserklärung. Sie bedankten sich nochmals dafür, dass wir gekommen waren und machten uns darauf aufmerksam, dass der Gerichtsprozess viele Stunden dauern kann. Wir tauschten mit einem oder anderen die e-mail-Adressen aus und traten um 16 Uhr die Heimreise an.

Das Ergebnis der 6-stündigen Gerichtsverhandlung ist wohl, dass das Berufungsgericht vorschlägt, die Bewährungsstrafen zwischen 2 und 5 Monaten in „gemeinnützige Arbeitsstunden“ umzuwandeln, aber daran festhält, dass die Sachbeschädigung von mehreren 10 000 € bezahlt werden muss. Mehr konnten wir mit unseren schlechten Französisch-Kenntnissen bisher nicht herauslesen. Am 5. Februar soll das Urteil des Berufungsgericht Amiens erst verkündet werden.