Bericht der Solidaritätsdelegation:
Internationale Solidarität gegen die Kriminalisierung der Arbeiterkämpfe !
Um vier Uhr morgens hat sich unsere kleine Delegation von
Conti-VDO-Kollegen und vom Solidaritätskreis aus Dortmund auf den Weg gemacht.
Trotz schlechter Witterung sind wir fast Punkt 11 Uhr in Amiens eingetroffen.
Wir hatten ein zweisprachiges Schild dabei „Nein - zur Kriminalisierung
sozialer Kämpfe!“ auf der Rückseite „Proletarier aller Länder – vereinigt
Euch!“. Auf dem Schild gaben wir uns auch als Conti-VDO-Kollegen aus Dortmund
bzw. als Solidaritätskreis zu erkennen. Von vielen Kollegen wurden wir als
Delegation aus Deutschland freudig begrüßt. Die Erklärung des
Solidaritätskreises hatten wir kopiert. Auf der Rückseite die Solidaritätserklärung
des Automobilarbeiterratschlags! Sie wurden von vielen Kollegen mit großer
Anerkennung entgegengenommen.
Auf dem Bahnhofsvorplatz hatten sich über 1500 Menschen
versammelt. Viele Conti- Kollegen waren gekommen in ihren „Kampfanzügen“. Viele
gewerkschaftliche Delegationen der CGT von Renault, Goodyear usw. waren auch
da. Unterstützt wurde die Demonstration auch von vielen linken Parteien. Wir
gingen dann in einer kurzen, lautstarken Demonstration zum Gerichtsgebäude in
Amiens.
Viele trugen Transparente und Schilder, die die Befreiung
der 6 Conti- Kollegen fordern. Die 6 Kollegen wurden von einem Gericht zu 2
– 5 monatigen Haftstrafen auf Bewährung verurteilt, weil sie angeblich einen
„hohen Sachschaden“ in einer Unterpräfektur in Compèigne angerichtet haben
sollen. Gegen diese Verurteilung haben sie beim Berufungsgericht in Amiens
Berufung eingelegt.
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Vor dem
Gerichtsgebäude fand eine Kundgebung statt, bei der auch der Streikführer des
Conti- Streiks - Xavier Mathieu von der CGT - zu Wort kam. In einem
Aufruf des Streikkomitees wird auf die grundlegende Bedeutung der
Auseinandersetzung verwiesen:
„Die strafrechtlichen und
finanziellen Verurteilungen der 6 Angestellten sind ein Racheakt am siegreichen
Kampf der 1120 Arbeiter bei Continental Clairoix und eine Verurteilung, die
sich an die Gesamtheit der Werktätigen im Land richtet und die ein Klima der
Angst verbreiten soll gegen alle, die die Willkür von Unternehmern und
Regierung ablehnen.
Um diese Verurteilungen auszusprechen,
hat das Gericht auf Verlangen des Staatsanwalts, also staatlicher Autoritäten,
in völliger Illegalität, ein Gesetz faktisch wieder in Kraft gesetzt, das seit
28 Jahren aufgehoben war – wegen seines „freiheitsfeindlichen Charakters“, wie
es damals der Justizminister Robert Badinter charakterisierte. Die
demokratischen Freiheiten sind durch die Wiedereinführung dieses
„Anti-Zerstörer“- Gesetzes betroffen. Es erlaubt, Personen zu verurteilen,
ohne dass man ihnen genaue Taten vorwerfen kann, im Namen einer vorgeblichen
kollektiven Verantwortung, die sich aus ihrer bloßen Anwesenheit bei einer
Kundgebung herleitet. Das ist eine schwere Bedrohung der demokratischen
Freiheiten.“
Obwohl wir die einzige deutsche
Solidaritätsdelegation waren, wurden wir von der Demonstrationsleitung vor dem
Prozess nicht ans Mikrophon gelassen, um unsere Solidaritätsadresse zu
verlesen. Conti- Kollegen aus Frankreich sorgten dafür, dass diese dennoch
verlesen wurde. Während dem Prozess schalteten sie einfach die Mikrophonanlage
an und verlasen unsere Solidaritätserklärung. Sie bedankten sich nochmals
dafür, dass wir gekommen waren und machten uns darauf aufmerksam, dass der
Gerichtsprozess viele Stunden dauern kann. Wir tauschten mit einem oder anderen
die e-mail-Adressen aus und traten um 16 Uhr die Heimreise an.
Das Ergebnis der 6-stündigen
Gerichtsverhandlung ist wohl, dass das Berufungsgericht vorschlägt, die
Bewährungsstrafen zwischen 2 und 5 Monaten in „gemeinnützige Arbeitsstunden“
umzuwandeln, aber daran festhält, dass die Sachbeschädigung von mehreren 10 000
€ bezahlt werden muss. Mehr konnten wir mit unseren schlechten
Französisch-Kenntnissen bisher nicht herauslesen. Am 5. Februar soll das
Urteil des Berufungsgericht Amiens erst verkündet werden.